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BDS:  Startseite > Schiedsamt > Vorgerichtliche Streitschlichtung  > Verfahren > Antrag

Antrag

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei der örtlich zuständigen Schiedsperson gestellt werden.

Sie benötigen hierfür Vornamen, Namen und die genaue Anschrift der Gegenpartei.

Ferner muss sich aus Ihrem Antrag der genaue Sachverhalt ergeben.

Mit Antragstellung wird die Zahlung eines Vorschusses fällig.